Allgemeine Geschäfsbedingungen
für Tattoo-Dienstleistungen von Dustin Jentsch.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Tätowierungen, die durch Dustin Jentsch, nachfolgend „Tätowierer“, erbracht werden. Mit Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Terminvereinbarung
(1) Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.
(2) Ein Termin gilt erst als verbindlich, wenn eine Anzahlung geleistet wurde.
(3) Der Tätowierer behält sich vor, Termine ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Anzahlung / Terminreservierung
(1) Für die Reservierung eines Termins ist eine Anzahlung erforderlich.
(2) Die Höhe der Anzahlung beträgt in der Regel zwischen 50 € und 400 €, abhängig vom Projektumfang.
(3) Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis verrechnet.
(4) Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, außer in den unter Punkt 4 geregelten Fällen.
4. Terminverschiebung / Stornierung
(1) Terminverschiebungen sind bis mindestens 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei möglich.
(2) Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Anzahlung einbehalten.
(3) Bei mehrfacher kurzfristiger Absage kann der Tätowierer zukünftige Termine verweigern.
(4) Sollte der Tätowierer einen Termin absagen müssen, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Anzahlung vollständig erstattet.
5. Verspätungen
(1) Kunden sind verpflichtet, pünktlich zu erscheinen.
(2) Bei Verspätung von mehr als 15 Minuten kann der Termin verfallen.
(3) In diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten.
(4) Bei geringerer Verspätung kann sich die Tätowierzeit verkürzen oder ein Verspätungszuschlag erhoben werden (30 € pro angefangene 30 Minuten).
6. Preise und Bezahlung
(1) Die Preise richten sich nach Aufwand, Motivgröße und Platzierung.
(2) Abgerechnet wird entweder nach Festpreis.
(3) Restbeträge sind unmittelbar nach der Sitzung in bar oder per vereinbarter Zahlungsart zu zahlen.
(4) Der Tätowierer kann auf Nachfrage rechnungen mit ausgewiesener MwSt. ausstellen.
7. Gesundheit und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren (z. B. Allergien, Hauterkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, Schwangerschaft).
(2) Kein Tattoo erfolgt bei:
- Alkohol- oder Drogeneinfluss
- akuten Erkrankungen
- Minderjährigen ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten
(3) Der Tätowierer kann einen Termin aus gesundheitlichen Gründen ablehnen.
8. Hygiene und Durchführung
(1) Die Tätowierung erfolgt unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen während der Sitzung Folge zu leisten.
9. Pflegehinweise / Nachsorge / Nachstechen
(1) Der Kunde erhält Pflegehinweise, die zwingend einzuhalten sind.
(2) Für Komplikationen aufgrund falscher Pflege wird keine Haftung übernommen.
(3) Das Nachstechen ist soweit binnen 3 Monate Kostenfrei wenn kein selbstverschulden erkennbar ist.
10. Haftung
(1) Der Tätowierer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für allergische Reaktionen oder individuelle Hautreaktionen wird keine Haftung übernommen.
(3) Der Kunde bestätigt, über Risiken aufgeklärt worden zu sein.
11. Urheberrecht / Motivrechte
(1) Entwürfe und Tattoos sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Motive ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
(3) Der Tätowierer darf Fotos der Arbeiten zu Werbezwecken verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Der Tätowierer behält sich das Recht vor Verfassungsfeindliche oder sittenwiedrige Motive abzulehnen und ggf. bei groben verstößen gegen das Gesetz die Behörden zu informieren.
12. Gutscheine
(1) Gutscheine sind übertragbar, aber nicht auszahlbar.
(2) Gutscheine sind 2 Jahre gültig.
13. Hausrecht
(1) Der Tätowierer übt das Hausrecht aus.
(2) Bei unangemessenem Verhalten kann der Termin abgebrochen werden – ohne Rückerstattung.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
15. Gerichtsstand / Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Tätowierers.
Stand: Magdeburg, 04.04.2026